Agenda

Frauen,

Frieden und

Sicherheit

Frauen, Frieden und Schicherheit

Frauen spielen eine wichtige Rolle in der Vorbeu­gung und der Lösung bewaff­neter Konflikte, sei es als Menschen­rechts­ver­tei­di­ge­rinnen in repres­siven Regimen, Friedens­ak­ti­vis­tinnen oder als Teil von Protest­be­we­gungen. Frauen setzen sich in ihren Gemein­schaften für Frieden ein, auch in Konflikt­ge­bieten und in Friedens­pro­zessen. Sie bewegen sich vermit­telnd zwischen den Fronten, schaffen humani­täre Korri­dore und verhan­deln mit bewaff­neten Gruppen.

Dies steht in starkem Kontrast zu formellen Friedens­ver­hand­lungen, wo man Frauen häufig vergeb­lich sucht. Obwohl Studien belegen, dass eine Betei­li­gung von Frauen die Chancen auf einen nachhal­tigen Erfolg bei Friedens­ver­hand­lungen steigert, waren zwischen 1992 und 2008 nur etwas mehr als jede zehnte Person in Verhand­lungs­de­le­ga­tionen und sogar nur jede 30. Person, die in formalen Friedens­pro­zessen vermit­telte, eine Frau.

Diese Abwesen­heit von Frauen bei Friedens­pro­zessen schwächt die Qualität der Abkommen, ihre Dauer­haf­tig­keit und damit auch die Gesell­schaft, die auf diesen Abkommen aufbaut. Friedens­ab­kommen, die von Frauen mitun­ter­zeichnet werden, halten im Durch­schnitt länger, umfassen eine größere Zahl Maßnahmen, die auf politi­sche Reform abzielen und werden auch häufiger umgesetzt. Wenn Frauen an den Friedens­pro­zessen direkt oder indirekt (z.B. in zivil­ge­sell­schaft­li­chen Beratungs­gre­mien) teilnehmen, steigt auch die Wahrschein­lich­keit, dass die Abkommen geschlech­ter­spe­zi­fisch sind. Und das hat direkte Auswir­kungen auf gerech­tere Postkon­flikt­ge­sell­schaften. Diese und weitere Daten zur Betei­li­gung von Frauen in Friedens­pro­zessen hat UN Women auf ihrer Website und auf der Ergeb­nis­seite einer großan­ge­legten inter­na­tio­nalen Studie veröf­fent­licht.

Um diese Lücke in der weltweiten Friedens- und Sicher­heits­ar­chi­tektur zu schließen, verab­schie­dete der Sicher­heitsrat bereits im Jahr 2000 deshalb zum Thema „Frauen, Frieden und Sicher­heit“ die Resolu­tion 1325. Sie wurde im Verlauf der Jahre durch neun Folge­re­so­lu­tionen konkre­ti­siert. Zusammen bilden die zehn Resolu­tionen den norma­tiven Kern der Agenda „Frauen, Frieden und Sicher­heit“. Die Resolu­tionen haben vier inhalt­liche Schwer­punkte: erstens sollen Frauen an allen Ebenen von Friedens- und Sicher­heits­pro­zessen aktiv teilhaben; zweitens geht es um den Schutz aller Menschen vor sexua­li­sierter Gewalt in bewaff­neten Konflikten; drittens müssen Frauen ein integraler Bestand­teil aller Maßnahmen zur Konflikt­vor­beu­gung sein; und viertens müssen alle Maßnahmen von Hilfe, Wieder­aufbau und Wieder­ein­glie­de­rung die Bedürf­nisse von Männern und Frauen geschlech­ter­ge­recht berück­sich­tigen.

Für Deutsch­land sind die Unter­stüt­zung von Frauen und Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit in Friedens­pro­zessen sowie der Schutz vor sexueller und geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt wichtige außen­po­li­ti­sche Ziele. Das Auswär­tige Amt unter­stützt Partner­or­ga­ni­sa­tionen und Friedens­ak­ti­vis­tinnen vor Ort und setzt sich in multi­la­te­ralen und regio­nalen Organi­sa­tionen dafür ein, dass die Inhalte der Agenda Teil aller Prozesse sind, die sich mit Krisen­prä­ven­tion, Friedens­för­de­rung, Stabi­li­sie­rung oder Konflikt­nach­sorge beschäf­tigen. Im Sicher­heitsrat der Vereinten Nationen ist es uns gelungen, die Agenda Frauen, Frieden und Sicher­heit durch­ge­hend und noch substan­ti­eller in den Mandaten der VN-Friedens­mis­sionen zu veran­kern. Das bedeutet, dass die VN-Friedens­mis­sionen nun verpflichtet sind, die Agenda in Krisen­re­gionen umzusetzen. Weitere Infor­ma­tionen über Deutsch­lands Engage­ment zu Frauen, Frieden und Sicher­heit finden sich auf der Website des Auswär­tigen Amtes.